Nie zuvor wurde so viel nach Hause bestellt wie seit Beginn der Pandemie. Da die Lieferung oft nicht einfach ist, freuen sich die Zusteller*innen immer über ein paar Münzen als Anerkennung. Ursprünglich war der so genannte „tip“ eine angelsächsische Sitte. Der englische Ausdruck „to insure promptness“, also eine Dienstleistung im Voraus honorieren. So sollte sichergestellt werden, dass diese umgehend ausgeführt wurde.
Trinkgeld im Restaurant ist in Deutschland eine freiwillige Leistung des Gastes, wenn er mit dem Service zufrieden ist. Hierzulande sind sieben bis zehn Prozent des Rechnungsbetrages üblich. Seit Beginn der Pandemie ist fast überall das Bezahlen mit Karte, Smartphone oder Smart-Watch möglich und erwünscht, um Berührungen zu vermeiden. Der Trinkgeldbetrag wird dann auf dem Beleg unter der Rubrik „Tip“ eingetragen.
Möchten Sie sich bei einer speziellen Person im Service für eine besondere Dienstleistung bedanken, überreichen Sie das Trinkgeld immer in bar. Denn so bekommen es diejenigen, die Sie freundlich und aufmerksam bedient haben auf direktem Weg. Bei größeren Veranstaltungen sollten Sie auch das Küchenpersonal bedenken.
Kleinere Beträge, zum Beispiel für eine Tasse Kaffee oder ein Mineralwasser, können Sie natürlich aufrunden. Tun Sie dies aber nicht mit dem etwas herablassend klingenden „Stimmt so“, sondern sagen Sie einfach „Danke“ und stecken dann Ihre Geldbörse wieder ein. In unseren Nachbarländern ist dies jedoch nicht üblich. Das Wechselgeld wird herausgegeben und der Trinkgeldbetrag wird am Platz zurückgelassen.
In den meisten europäischen und außereuropäischen Ländern werden im Restaurant 10 bis 15 % Trinkgeld erwartet. In den USA ist ein Tip von 15 bis 20 % angemessen, denn dort erhält das Servicepersonal kein Fixum.
Erkundigen Sie sich vor Auslandsreisen unbedingt, was im Gastland üblich ist. Hinweise erhalten Sie in Reisebüros, bei Konsulaten, Botschaften und Fluggesellschaften. In einigen asiatischen Ländern, wie z.B. in Japan, wird Trinkgeld sogar als Beleidigung empfunden, da der Dienst am Kunden zur Kultur gehört und als selbstverständlich erachtet wird.
Bei Schiffsreisen ist Trinkgeld generell Pflicht. Planen Sie mindestens 10 % des Reisepreises ein. Flugbegleiter*innen dürfen dagegen kein Trinkgeld annehmen.
Restaurant-, Bar- oder Ladenbesitzer*innen, erhalten kein Trinkgeld, außer mit dem Hinweis: „Dies ist ein Dankeschön für Ihr freundliches Servicepersonal.“ Trinkgeld erhalten u.a.: Taxi- und Reisebusfahrer*innen, Kuriere, Reinigungspersonal, Frisör*innen, Masseur*innen sowie z. B. Mitarbeitende im Spa, in Kosmetik- und Nagelstudios. Körbchen/Teller mit Münzen oder Sparschweine sind deutliche Hinweise dafür, dass Trinkgeld erwartet wird.
Redaktion: Lis Droste, Stil & Eikette; Imme Vogelsang, iv-imagetraining